APLICONUS infield Pro

Arbeitszeiten & Dienstreisen im Schulbetrieb verlässlich dokumentieren

Für Schulträger und Behörden: Elektronische Arbeitszeiterfassung, Dienstreisen und Belege in einem durchgängigen Prozess.

Infield Pro reduziert Verwaltungsaufwand, unterstützt nachvollziehbare Arbeitszeitnachweise und standardisierte Reisekostenabrechnung.

Geeignet für

  • Beschaffungsverantwortliche in Schulbehörden
  • Schulleitungen und Verwaltungsleitungen
  • Lehrkräfte mit Dienstreise- und Fortbildungsaufwand

Typische Herausforderungen

  • Manuelle Stundenzettel und papierbasierte Reisekostenformulare
  • Uneinheitliche Belegablage und fehlende Zuordnung
  • Zeitaufwändige Prüfung/Nachbearbeitung durch die Verwaltung
  • Nachvollziehbare Nachweise bei internen und externen Prüfungen

Nutzen für die Entscheidung

Nachvollziehbare Arbeitszeitnachweise

  • Vollständige Erfassung von Beginn, Ende, Dauer und Pausen – orientiert an der BAG-Rechtsprechung.
  • Elektronische, nachvollziehbare und zugängliche Aufzeichnungen.

Dienstreisen ohne Medienbrüche

  • Erfassung von Reisen, Zwecken und Zielorten mit Belegbezug.
  • Verpflegungspauschalen nach BMF-Vorgaben abbilden und exportieren; der jeweils gültige Datenstand ist zu prüfen.

Entlastung für Verwaltung & Lehrpersonal

  • Standardisierte Workflows und Exporte – weniger Rückfragen.
  • Transparente Übersicht für Genehmigung und Abrechnung.

Funktionsumfang

  • Start/Stop-Erfassung für Arbeitszeiten (mobil & Desktop)
  • Dienstreise-Modul mit Beleg-Upload (Foto/PDF)
  • Zweck-/Projekt-/Fachbereichszuordnung
  • Rollen-/Rechteverwaltung (z. B. Prüfer, Genehmiger)
  • Berichte und Exporte (CSV/Excel/Word/PDF)
  • Offline-Funktion und spätere Synchronisation

Einordnung zu Pflichten und Nachweisen

Unterstützt die organisatorische Umsetzung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die konkrete rechtliche Bewertung bleibt vom Einsatzszenario, Landesrecht und internen Vorgaben abhängig.

  • BAG-Beschluss 1 ABR 22/21: Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen.
  • BMAS-Hinweise: Die gesamte Arbeitszeit ist aufzuzeichnen; elektronische Lösungen können die Umsetzung erleichtern.
  • Stand der Einordnung: Juli 2026. Gesetzliche Konkretisierungen, Landesrecht und behördliche Vorgaben müssen im Einzelfall geprüft werden.

Nachweise und Quellen

  • BAG 1 ABR 22/21 (13.09.2022) – Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  • BMAS FAQ Arbeitszeiterfassung
  • BMF-Vorgaben zu Reisekosten und Pauschalen

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