APLICONUS infield Pro

Arbeitszeiten & Reisen im Handwerk effizient erfassen

Von der Baustelle bis zur Abrechnung: Arbeitszeiten, Fahrten und Belege mobil, einfach und nachvollziehbar dokumentieren.

Infield Pro verbindet Arbeitszeiterfassung, Reise-/Fahrtenerfassung und Belegmanagement in einer Lösung – optimiert für mobile Einsätze im Handwerk.

Geeignet für

  • Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben
  • Handwerksmeisterinnen und -meister
  • Team- und Projektleitende im Bau- und Ausbaugewerbe

Typische Herausforderungen

  • Zettelwirtschaft und nachträgliche Nacherfassung am Abend
  • Unvollständige oder vergessene Fahrten und Auslagen
  • Fehlende Transparenz für Kalkulation und Nachweise
  • Unsicherheit bzgl. Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung

Nutzen für die Entscheidung

Arbeitszeiterfassung nachvollziehbar vorbereiten

  • Beginn, Ende, Dauer sowie Pausen vollständig dokumentieren – orientiert an der BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung.
  • Elektronisch erfassen und prüfbar exportieren.

Mehr abrechenbare Leistung

  • Fahrzeiten und Tätigkeiten projektbezogen erfassen – nichts geht verloren.
  • Belege direkt verknüpfen – Material- und Auslagen klar nachweisbar.

Weniger Verwaltungsaufwand

  • Standardisierte Exporte für Lohn, Faktura und Steuer.
  • Weniger Rückfragen, weniger Nacharbeiten – mehr Zeit fürs Gewerk.

Funktionsumfang

  • Mobile Start/Stop-Erfassung für Arbeitszeiten
  • Reise-/Fahrtenmodul mit Ziel/Quelle und Zweck
  • Beleg-Upload (Foto/Datei) und Belegzuordnung
  • Projekt-/Kunden-Tagging und Auswertungen
  • Offline-Betrieb mit späterer Synchronisation
  • Exporte (z. B. CSV/Excel/Word) für interne Prozesse

Einordnung zu Pflichten und Nachweisen

Unterstützt die organisatorische Umsetzung der Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Die konkrete rechtliche Bewertung bleibt vom Einsatzszenario und den internen Prozessen abhängig.

  • BAG-Beschluss (13.09.2022, 1 ABR 22/21): Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen.
  • BMAS-Hinweise: Die gesamte Arbeitszeit ist aufzuzeichnen; elektronische Lösungen können die Umsetzung erleichtern.
  • Stand der Einordnung: Juli 2026. Gesetzliche Konkretisierungen und betriebliche Regelungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Dienstreisen mit Verpflegungspauschalen nach BMF-Vorgaben abbildbar; der jeweils gültige Datenstand ist vor produktiver Nutzung zu prüfen.

Nachweise und Quellen

  • BAG 1 ABR 22/21 (13.09.2022) – Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  • BMAS FAQ Arbeitszeiterfassung
  • BMF-Vorgaben zu Reisekosten und Pauschalen

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