APLICONUS infield Pro

Arbeitszeiten, Fahrten & Auslagen im Außendienst zuverlässig erfassen

Vor Ort beim Kunden: Tätigkeiten, Wegezeiten und Belege digital dokumentieren – transparent für Abrechnung und Steuer.

Infield Pro macht Außendiensteinsätze lückenlos nachvollziehbar – von der Arbeitszeit über die Fahrt bis zum Beleg.

Geeignet für

  • Geschäftsführungen/Leitungen mit Außendienstteams
  • Service- und Einsatzleiter
  • Inhaber mittelständischer Servicebetriebe

Typische Herausforderungen

  • Nicht dokumentierte Wegezeiten mindern die Marge
  • Belege gehen verloren oder sind nicht zugeordnet
  • Nachweise für Kundenrechnungen fehlen
  • Rechtliche Anforderungen an Arbeitszeitnachweise

Nutzen für die Entscheidung

Nachvollziehbare Arbeitszeit für den Außendienst

  • Vollständige, tagesaktuelle Erfassung von Beginn, Ende und Dauer – orientiert an der BAG-Rechtsprechung.
  • Elektronische, nachvollziehbare Aufzeichnungen für Audits.

Transparente Abrechnung

  • Fahrten, Tätigkeiten und Auslagen pro Kunde/Einsatz zuordenbar.
  • Schnelle Exporte für Faktura, Controlling und Lohn.

Weniger Aufwand im Backoffice

  • Weniger Nachbearbeitung dank konsistenter Datenqualität.
  • Standardisierte Schnittstellen/Exporte statt Doppelpflege.

Funktionsumfang

  • Arbeitszeit Start/Stop (mobil), inklusive Pausen
  • Fahrten-/Reisemodul mit Zweck & Ziel
  • Beleg-Upload (Foto/PDF) direkt am Einsatzort
  • Kunden-/Auftragszuordnung, Tags und Notizen
  • Berichte & Exporte (CSV/Excel/Word/PDF)
  • Offline-Nutzung mit sicherer Nachsynchronisation

Einordnung zu Pflichten und Nachweisen

Unterstützt die organisatorische Umsetzung der Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Die konkrete rechtliche Bewertung bleibt vom Einsatzszenario und den internen Prozessen abhängig.

  • BAG-Beschluss 1 ABR 22/21: Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen.
  • BMAS-Hinweise: Die gesamte Arbeitszeit ist aufzuzeichnen; elektronische Lösungen können Verlässlichkeit und Zugänglichkeit verbessern.
  • Stand der Einordnung: Juli 2026. Gesetzliche Konkretisierungen und betriebliche Regelungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Verpflegungspauschalen und Übernachtungen nach BMF-Vorgaben abbildbar; der jeweils gültige Datenstand ist vor produktiver Nutzung zu prüfen.

Nachweise und Quellen

  • BAG 1 ABR 22/21 (13.09.2022) – Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  • BMAS FAQ Arbeitszeiterfassung
  • BMF-Vorgaben zu Reisekosten und Pauschalen

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