Arbeitszeitrichtlinie in APLICONUS infield Pro umschalten
In APLICONUS infield Pro legen Sie fest, welches hinterlegte Regelwerk die App bei der Prüfung erfasster Arbeitszeiten heranzieht. Die Einstellung macht fachliche Unterschiede sichtbar und unterstützt dabei, Hinweise im Arbeitsalltag einheitlich einzuordnen.
Zweck Arbeitszeiten anhand eines ausgewählten Regelwerks prüfen.
Normalbetrieb Eine passende Auswahl verbindlich festlegen und stabil verwenden.
Ergebnis Das gewählte Regelwerk bestimmt die Hinweise der App.
Kurz erklärt: Was wird umgeschaltet?
Mit Prüfung nach wählen Sie die fachliche Grundlage, anhand derer APLICONUS infield Pro Arbeitszeiten und Pausen bewertet. Zur Auswahl stehen die in Ihrer App-Version unterstützten Regelwerke. Maßgeblich ist deshalb immer die Bezeichnung, die in der aktuell installierten App angezeigt wird.
Die Einstellung verändert nicht das Ziel der Zeiterfassung: Arbeits- und Pausenzeiten sollen nachvollziehbar dokumentiert werden. Sie bestimmt, welche Regeln die App für ihre Hinweise heranzieht. Im produktiven Einsatz sollte die Organisation vorab klären, welche Auswahl für Standort, Team und Arbeitsmodell verwendet wird.
EU-Rahmen und nationale Regeln im Zusammenspiel
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie gibt einen gemeinsamen Rahmen vor. Nationale Regelungen konkretisieren ihn für den jeweiligen Staat und Einsatzkontext. Deshalb kann dieselbe Arbeitszeitsituation je nach ausgewähltem Regelwerk unterschiedlich eingeordnet werden.

Vor dem Umschalten klären
Bevor Sie ein anderes Regelwerk auswählen, sollten drei Fragen beantwortet sein:
- Welcher organisatorische Kontext gilt? Standort, Team und Arbeitsmodell können unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen.
- Wer legt die Auswahl fest? Im Normalbetrieb sollte die Einstellung nicht beliebig oder täglich gewechselt werden.
- Wozu dient der Wechsel? Für Demonstrationen und fachliche Vergleiche ist ein Wechsel hilfreich. Im produktiven Einsatz steht eine konsistente Prüfung im Vordergrund.
Arbeitszeitrichtlinie Schritt für Schritt auswählen
- Öffnen Sie APLICONUS infield Pro.
- Wechseln Sie über die untere Navigation zu Optionen.
- Öffnen Sie die Einstellungen.
- Wählen Sie den Abschnitt Zeiterfassung.
- Scrollen Sie zu Arbeitszeitregeln.
- Öffnen Sie den Eintrag Prüfung nach.
- Wählen Sie das für Ihren Einsatz vorgesehene Regelwerk.
- Kehren Sie zur Zeiterfassung zurück. Künftige Hinweise orientieren sich an der gewählten Prüfgrundlage.

Was die Einstellung leistet ‒ und was nicht
Die konfigurierbare Prüfung hilft dabei, Arbeitszeitvorgaben in nachvollziehbare Regeln zu übersetzen. Teams können so eine gemeinsame Prüfgrundlage verwenden, Unterschiede in Demonstrationen sichtbar machen und Hinweise früher erkennen.1
Die Hinweise der App ersetzen keine rechtliche Einzelfallprüfung.2
Häufige Fragen
Welches Regelwerk soll ich auswählen?
Verwenden Sie die Auswahl, die Ihre Organisation für den jeweiligen Standort, das Team und das Arbeitsmodell festgelegt hat. Wenn diese Vorgabe fehlt, sollte sie vor dem produktiven Einsatz fachlich geklärt werden.
Muss die Einstellung regelmäßig gewechselt werden?
Nein. Im Normalbetrieb sollte eine passende Prüfgrundlage stabil verwendet werden. Ein Wechsel ist vor allem für Tests, Demonstrationen oder einen bewusst vorbereiteten fachlichen Vergleich sinnvoll.
Was ändert sich nach dem Umschalten?
Künftige Hinweise orientieren sich an der neu gewählten Prüfgrundlage. Die bereits erfassten Arbeits- und Pausenzeiten bleiben als Dokumentation bestehen.
Arbeitszeiten mit APLICONUS infield Pro nachvollziehbar erfassen
APLICONUS infield Pro verbindet Arbeitszeiten, Pausen, Reisen, Belege und Berichte in einer App. Auf der Produktseite erfahren Sie, wie die Anwendung Teams im Arbeitsalltag unterstützt.
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Produkt- und Funktionskontext: APLICONUS infield Pro ‒ Arbeitszeiterfassung und Reisekostenabrechnung in einer einzigen App, insbesondere die Funktionsübersicht zur Arbeitszeiterfassung sowie zu Erinnerungen an Pausen und Arbeitszeitüberschreitungen (abgerufen am 15. Juli 2026).↩
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Rechtlicher Orientierungsrahmen: Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (abgerufen am 15. Juli 2026). Maßgeblich sind die jeweils geltende Fassung und der konkrete Anwendungsfall.↩